• 1 Allgemeines

(1)   Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle zwischen der Gall Gastropersonal GmbH (in der Folge „GALL“) und dem Auftraggeber (in der Folge „Unternehmer“) abgeschlossenen Verträge über Personalvermittlung. Sie gelten auch für alle zukünftigen Vermittlungsaufträge, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende AGB des Unternehmers, die von GALL nicht ausdrücklich anerkannt werden, sind für GALL unverbindlich, auch wenn der Verwendung anderer AGB nicht ausdrücklich widersprochen wird.

(2)   Soweit der Vertragsabschluss mit dem Unternehmer ausnahmsweise nicht über das Online-Portal von GALL (www.gall.at bzw. www.gall-gastropersonal.at) erfolgt, bedarf er zur Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündlich erteilte Aufträge sind nur verbindlich, wenn sie durch GALL schriftlich bestätigt werden und der Unternehmer nicht innerhalb einer Frist von einer Woche nach Zugang schriftlich widerspricht. Der schriftliche Widerspruch muss zur Wahrung der Rechtzeitigkeit GALL binnen dieser Frist zugegangen sein.

  • 2 Gegenstand / Durchführung des Vertrages

(1)   GALL wird nach Vertragsabschluss und Zahlungseingang von 70 % der Vermittlungspauschale entsprechend § 4 (1) aus dem ihr zur Verfügung stehenden Bewerberpool entsprechend dem vom Unternehmer vorgegebenen Anforderungsprofil zwei diesen Anforderungen entsprechende Bewerber auswählen und die Profil-Präsentationsunterlagen dieser Bewerber in anonymisierter Form dem Unternehmer übermitteln.

(2)   Finden dem Unternehmer übermittelte Profil-Präsentationsunterlagen dessen Zustimmung, wird GALL nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung sowie nach Zahlungseingang der restlichen 30 % der Vermittlungspauschale entsprechend § 4 (1) die Kontaktdaten des Bewerbers an den Unternehmer übermitteln und einen Termin für ein Bewerbungsgespräch zwischen dem Unternehmer und dem Bewerber koordinieren. Der Unternehmer verpflichtet sich, einen Bewerbungsgesprächstermin ausschließlich über GALL zu vereinbaren.

(3)   Findet keine dieser Profil-Präsentationsunterlagen die Zustimmung des Unternehmers, wird GALL mit dem Unternehmer das Erfordernis einer Adaptierung des Anforderungsprofils abklären und entsprechend des nunmehrigen Anforderungsprofils einen dritten Bewerber auswählen. Sollte der Unternehmer das Anforderungsprofil dahingehend adaptieren wollen, dass eine höhere als die ursprünglich angegebene Qualifikation des Bewerbers gefordert wird, bedarf dies der ausdrücklichen Zustimmung von GALL. Nach Auswahl des dritten Bewerbers werden dessen Profil-Präsentationsunterlagen in anonymisierter Form übermittelt.

(3)   GALL ist jederzeit befugt vom Vertrag bzw. von Teilen des Vermittlungsauftrages zurück zu treten, wenn aufgrund der Arbeitsmarktlage oder sonstiger, nicht von GALL zu vertretender Umstände die Erfüllung des Vermittlungsauftrags (teilweise) unmöglich wird.

(4)   GALL behält es sich vor, zur individuelleren Anpassung des vom Unternehmer vorgegebenen Anforderungsprofils mit dem Unternehmer einen Gesprächstermin zu vereinbaren und auch eine „vor-Ort-Abklärung“ durchzuführen. Der Unternehmer ist zur zweckentsprechenden Mitwirkung verpflichtet.

(5)   GALL verpflichtet sich, im Rahmen ihrer Dienstleistung alle ihr zur Verfügung stehenden Fachkenntnisse und Erfahrungen einzusetzen und höchste Vertraulichkeit zu bewahren. Die Beratungen und sonstigen Tätigkeiten werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. GALL ist berechtigt, sich bei der Durchführung des Auftrages sachverständiger Dritter zu bedienen.

(6)   Der Unternehmer verpflichtet sich, die im Zusammenhang mit der Bewerbersuche benötigten Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen und GALL von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis zu setzen, die für den Auftrag von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von GALL bekannt werden.

(7)   Die jeweiligen Entscheidungen zu bzw. aus den Beratungsergebnissen sind vom Unternehmer in eigener Verantwortung zu treffen.

  • 3 Registrierung, Vertragsabschluss, Exklusivität

(1)   Die Nutzung des GALL Online-Portals (www.gall.at bzw. www.gall-gastropersonal.at) ist ausschließlich nach persönlicher Registrierung und Erstellung eines Benutzerkontos möglich. Kunden (Unternehmer) können physische und juristische Personen sein.

(2)   Der Unternehmer ist verpflichtet, im Zuge der Registrierung wahre und vollständige Angaben zu machen und seine Daten stets aktuell zu halten. GALL behält sich eine Prüfung der Angaben vor.

(3)   Nach Eingabe seiner Daten sowie des gewünschten Anforderungsprofils und anschließendem Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig beauftragen“ erhält der Unternehmer an die bekannt gegebene Adresse eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Durch Klick auf den Bestätigungslink gibt der Unternehmer ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Personalvermittlungsvertrags mit GALL ab. GALL ist nicht verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen. Der Unternehmer ist – vorbehaltlich eines gesetzlichen Rücktrittsrechts – für 2 Werktage an sein Angebot gebunden.

(4)   GALL bestätigt dem Unternehmer den Erhalt des Angebots durch ein automatisch erstelltes E-Mail an die bekannt gegebene Adresse („Bestellbestätigung“). Diese E-Mail stellt keine Annahme des Angebots dar.

(5)   GALL kann das Angebot des Unternehmers dadurch annehmen, dass GALL dem Unternehmer den Vertragsabschluss in einer weiteren E-Mail bestätigt („Auftragsbestätigung“).

(6)   Der Unternehmer sichert zu, dass GALL die einzige Personalvermittlung ist, der ein konkreter Such- und Vermittlungsauftrag erteilt wurde.

  • 4 Honorarbedingungen

(1)   GALL gebührt für seine Vermittlungstätigkeit eine Vermittlungspauschale entsprechend der zum Bestellzeitpunkt gültigen Preisliste. 70 % der Vermittlungspauschale werden unmittelbar nach Vertragsabschluss fällig. Die restlichen 30 % der Vermittlungspauschale werden fällig, sobald der Unternehmer übermittelten Profil-Präsentationsunterlagen seine Zustimmung erteilt und dadurch die konkreten Kontaktdaten des Bewerbers anfordert bzw. im Falle des § 2 Absatz 3 dieser AGBs mit Zusendung der Profil-Präsentationsunterlagen des dritten Bewerbers. Die Zahlung hat jeweils binnen 10 Tagen zu erfolgen.

(2)   Hat ein Unternehmer entsprechend § 2 Absatz 3 dieser AGBs sein Anforderungsprofil mit Zustimmung von GALL sein Anforderungsprofil dahingehend geändert, dass ein Bewerber nunmehr eine Höhere Qualifikation erfüllen muss und hat diese Änderung zur Folge, dass sich die Vermittlungspauschale entsprechend der zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisliste im Vergleich zur ursprünglichen Anfrage erhöht, sind die 30% von der nunmehr höheren Vermittlungspauschale zu berechnen.

(3)   Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 9,2 % p.a. über dem Basiszinssatz verrechnet.

  • 5 Haftung

(1)   Die Prüfung von Bewerberangaben erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. GALL haftet ausschließlich dafür, dass von ihr vermittelte Bewerber objektiv die vom Unternehmer vorgegebene fachliche Qualifikation (Schul- und/oder Berufsausbildung) erfüllen. Eine weitergehende Haftung von GALL, insbesondere für die Richtigkeit von Angaben der Bewerber oder Schäden, die aufgrund von Falschangaben von Bewerbern entstehen, ist ausgeschlossen.

(2)   GALL haftet dem Unternehmer nicht für den Erfolg einer Vermittlungstätigkeit sowie dafür, innerhalb einer bestimmten Zeit passende Bewerber präsentieren zu können. Weiters übernimmt GALL keine Haftung für die Einhaltung von über GALL koordinierte Bewerbungsgesprächstermine oder für Schäden, die dem Unternehmer vom Bewerber zugefügt werden. GALL haftet grundsätzlich nur für Schäden, die dem Unternehmer grob fahrlässig oder vorsätzlich zugefügt werden. Der Ersatz reiner Vermögensschäden ist ausgeschlossen.

(3)   Die von GALL erbrachte Dienstleistung für die Personalvermittlung entbindet den Unternehmer nicht von der eigenen Prüfung der Eignung des Bewerbers. Der Unternehmer trägt im Falle des Abschlusses eines Arbeitsvertrages mit einem von GALL vermittelten Bewerber die alleinige Verantwortung für die Auswahlentscheidung. GALL und eventuelle Erfüllungsgehilfen haften nicht für Ansprüche und Schäden, die sich aus einer Nichteignung des Bewerbers ergeben.

(4)   Offenbare Unrichtigkeiten (Schreibfehler, Rechenfehler, Formfehler) in Notizen, Protokollen, Berechnungen, Anzeigen etc. und sonstige inhaltliche Fehler können von GALL jederzeit berichtigt werden. Ein Anspruch auf Beseitigung solcher offensichtlichen Mängel ist jedoch ausgeschlossen, wenn sie nicht unverzüglich, nach Kenntniserlangung, durch den Unternehmer gegenüber GALL gerügt werden. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund offenbarer Unrichtigkeiten ist ausgeschlossen.

  • 6 Vertragsbeendigung

(1)   Der Vermittlungsauftrag gilt als beendet und erfüllt, wenn GALL dem Unternehmer die Kontaktdaten eines oder mehrerer Bewerber oder im Falle, dass der Unternehmer GALL mit der Vermittlung mehrerer Bewerber beauftragt hat, sobald dem Unternehmer die entsprechende Anzahl an Kontaktdaten übermittelt wurden.

(2)   Der Vermittlungsauftrag kann von beiden Vertragsparteien jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Der Auftrag kann jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.

(3)   Die bis zum Wirksamwerden der Kündigung angefallenen Kosten gemäß § 4 sind, soweit sie vor Zugang der Kündigungserklärung veranlasst wurden, zu zahlen.

  • 7 Verschwiegenheitspflicht

(1)   GALL und die für sie tätigen Personen sind verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, soweit GALL nicht zur Weitergabe solcher Informationen befugt ist.

(2)   Der Unternehmer ist verpflichtet, die ihm von GALL übermittelten Unterlagen, Informationen und personenbezogenen Daten der Bewerber vertraulich zu behandeln. Eine Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist dem Unternehmer nur unter Einhaltung der Bestimmungen der „Datenschutzerklärung der Gall Gastropersonal GmbH“ gestattet. Jedwede Weitergabe von übermittelten Unterlagen, Informationen oder personenbezogene Daten an Dritte ist untersagt.

(3)   GALL ist befugt, ihr vom Unternehmer anvertraute, personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung zu verarbeiten und zu speichern. Die Näheren Bestimmungen regelt die „Datenschutzerklärung der Gall Gastropersonal GmbH“.

  • 8 Schlussbestimmungen

(1)   Erfüllungsort ist der jeweilige Sitz der GALL.

(2)   Die Vertragssprache ist deutsch. Auf den Vertrag kommt ausschließlich österreichisches Recht und Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts zur Anwendung.

(3)   Alle Änderungen, Nebenabreden und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel.

(4)   Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit und Rechtsbeständigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine solche, zulässige Bestimmung treten, die möglichst dem Zweck der unwirksamen Bestimmung nahekommt.

(5)   Ausschließlicher Gerichtsstand ist Sankt Pölten.

(6)   Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit wurde in diesen AGB auf die Unterscheidung in männliche, weibliche und neutrale Schreibweise verzichtet und jeweils die männliche Form verwendet. Das betreffend Wort bezieht jedoch auf alle Geschlechter.

Krems an der Donau,                                                            Stand: Mai 2020

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