Gall Gastropersonal GmbH – Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bewerber
§ 1 Allgemeines
(1) Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle zwischen der Gall
Gastropersonal GmbH (in der Folge „GALL“) und dem Bewerber
abgeschlossenen Verträge über Personalvermittlung. Sie gelten auch für alle
zukünftigen Vermittlungsaufträge, auch wenn sie nicht noch einmal
ausdrücklich vereinbart werden.
(2) Der Vertragsabschluss mit dem Bewerber erfolgt ausschließlich über das
Online-Portal von GALL (www.gall.at bzw. www.gall-gastropersonal.at).
§ 2 Gegenstand / Durchführung des Vertrages
(1) GALL wird nach Vertragsabschluss und Übermittlung der persönlichen Daten,
der beruflichen Daten und der erforderlichen Zeugnisse mit dem Bewerber in
Kontakt treten und ein „Screening“ zur Verfeinerung und Präzisierung des
Bewerberprofils durchführen. GALL wird anschließend darauf basierend die
Profil-Präsentation des Bewerbers erstellen.
(2) Passt ein GALL vorliegendes Stellenangebot zu den Profildaten und Vorgaben
des Bewerbers, wird dem Bewerber der entsprechende Stellenvorschlag
übermittelt. Der Bewerber ist befugt, jede vorgeschlagene Stelle abzulehnen.
Reagiert der Bewerber auf einen Stellenvorschlag nicht binnen 8 Tagen, gilt
dies als Ablehnung der Stelle.
(3) Stimmt der Bewerber einem Stellenvorschlag zu, erteilt er GALL damit die
Zustimmung, seine Profil-Präsentation an den Unternehmer und im Falle des
Interesses des Unternehmers auch die persönlichen Kontaktdaten zu
übermitteln.
(4) GALL wird bei Interesse des Unternehmers sodann einen Termin für ein
Bewerbungsgespräch zwischen dem Bewerber und dem Unternehmer
koordinieren. Der Bewerber verpflichtet sich, jeden Termin mit dem
Unternehmer ausschließlich über GALL zu vereinbaren.
(5) GALL verpflichtet sich, im Rahmen ihrer Dienstleistung alle ihr zur Verfügung
stehenden Fachkenntnisse und Erfahrungen einzusetzen und höchste
Vertraulichkeit zu bewahren. Die Beratungen und sonstigen Tätigkeiten
werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung
ausgeführt. GALL ist berechtigt, sich bei der Durchführung des Auftrages
sachverständiger Dritter zu bedienen.
(6) Der Bewerber verpflichtet sich, GALL von allen Vorgängen und Umständen in
Kenntnis zu setzen, die für den Vermittlungsauftrag von Bedeutung sein
können. Dies gilt auch für Vorgänge und Umstände, die erst während der
Tätigkeit von GALL bekannt werden.
§ 3 Registrierung und Vertragsabschluss
(1) Die Nutzung des GALL Online-Portals (www.gall.at bzw. www.gallgastropersonal.
at) ist ausschließlich über das Kontaktformular möglich.
(2) Der Bewerber ist verpflichtet, beim Ausfüllen des Kontaktformulars wahre und
vollständige Angaben zu machen. GALL behält sich eine Prüfung der Angaben
vor.
(3) Nach Eingabe seiner Daten sowie des gewünschten Anforderungsprofils und
anschließendem Anklicken des Buttons „Bewerbung senden“ erhält der
Bewerber an die bekannt gegebene Adresse eine Empfangsbestätigung per
E-Mail. Mit Zugang dieser Empfangsbestätigung per E-Mail kommt der
Vermittlungsvertrag zwischen dem Bewerber und GALL zustande.
§ 4 Honorar
Der Bewerber hat für die von GALL erbrachten Dienstleistungen keine
Zahlungen zu leisten und ist auch nicht zur Leistung einer
Vermittlungsprovision verpflichtet. Der Bewerber hat gegenüber GALL
keinerlei Anspruch auf Ersatz von im Zusammenhang mit der
Arbeitsvermittlung entstehenden Kosten wie etwa Kosten für die Anreise zum
„Screening“ oder zu einem Bewerbungsgespräch.
§ 5 Haftung
(1) Die Prüfung von Stellenangeboten erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen.
GALL haftet ausschließlich dafür, dass von ihr vermittelte Stellenangebote
objektiv der vom Bewerber gesuchten Berufstätigkeit entsprechen. Eine
weitergehende Haftung von GALL, insbesondere für die Richtigkeit von
Angaben in Stellenangeboten oder Schäden, die aufgrund von Falschangaben
in Stellenangeboten entstehen, ist ausgeschlossen.
(2) GALL haftet dem Bewerber nicht für den Erfolg einer Vermittlungstätigkeit
sowie dafür, innerhalb einer bestimmten Zeit passende Stellenangebote
präsentieren und Vorstellungsgespräche vereinbaren zu können. Weiters
übernimmt GALL keine Haftung für die Einhaltung von über GALL koordinierte
Bewerbungsgesprächstermine oder für Schäden, die dem Bewerber vom
stelleanbietenden Unternehmer zugefügt werden. GALL haftet grundsätzlich
nur für Schäden, die dem Bewerber grob fahrlässig oder vorsätzlich zugefügt
werden. Der Ersatz reiner Vermögensschäden ist ausgeschlossen.
(3) Die GALL Dienstleistung für die Personalvermittlung entbindet den Bewerber
nicht von der eigenen Prüfung der Angaben zur angebotenen Stelle. Der
Bewerber trägt im Falle des Abschlusses eines Arbeitsvertrages mit einem von
GALL vermittelten Unternehmer die alleinige Verantwortung für die
Vertragsabschlussentscheidung.
§ 6 Vertragsbeendigung
(1) Der Vermittlungsauftrag gilt als beendet und erfüllt, wenn ein Arbeitsverhältnis
zwischen dem Bewerber und einem seitens GALL vermittelten Unternehmer
zustande gekommen ist. Der Bewerber ist verpflichtet, GALL zum Nachweis
des Entstandenen Arbeitsverhältnisses hierüber unverzüglich Mitteilung zu
machen und zum Nachweis eine Kopie des Arbeitsvertrages (Dienstzettels) zu
übermitteln.
(2) Der Vermittlungsauftrag kann von beiden Vertragsparteien jederzeit unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende schriftlich
gekündigt werden. Der Auftrag kann jederzeit aus wichtigem Grund ohne
Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
§ 7 Verschwiegenheitspflicht
(1) GALL und die für sie tätigen Personen sind verpflichtet, über alle Tatsachen,
die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bekannt werden,
Stillschweigen zu bewahren, soweit GALL nicht zur Weitergabe solcher
Informationen befugt ist.
(2) Der Bewerber ist verpflichtet, die ihm von GALL übermittelten Unterlagen,
Informationen und Kontaktdaten der Unternehmer vertraulich zu behandeln.
Jedwede Weitergabe von übermittelten Unterlagen, Informationen oder
Kontaktdaten an Dritte ist untersagt.
(3) GALL ist befugt, ihr vom Bewerber anvertraute, personenbezogene Daten im
Rahmen der Zweckbestimmung zu verarbeiten und zu speichern. Die Näheren
Bestimmungen regelt die „Datenschutzerklärung der Gall Gastropersonal
GmbH“.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort ist der jeweilige Sitz der GALL.
(2) Die Vertragssprache ist deutsch. Auf den Vertrag kommt ausschließlich
österreichisches Recht und Ausschluss des UN-Kaufrechts und der
Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts zur Anwendung.
(3) Alle Änderungen, Nebenabreden und Ergänzungen des Vertrages bedürfen
der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen rechtsunwirksam sein oder
werden, wird die Wirksamkeit und Rechtsbeständigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll
eine solche, zulässige Bestimmung treten, die möglichst dem Zweck der
unwirksamen Bestimmung nahekommt.
(5) Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit wurde in diesen AGB auf die
Unterscheidung in männliche, weibliche und neutrale Schreibweise verzichtet
und jeweils die männliche Form verwendet. Das betreffend Wort bezieht
jedoch auf alle Geschlechter.
Krems an der Donau, Stand: Juni 2020
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Ort, Datum
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Unterschrift